Klein- und Mittelbetriebe, welche eine Beratungsleistung in Anspruch nehmen, können unter Beachtung der geltenden Richtlinien einen Zuschuss zur Verbilligung der Beratung (Anteilfinanzierung) erhalten.
Die Förderung besteht in der Gewährung des Zuschusses zu den dem Antragsteller vom Berater in Rechnung gestellten Beratungskosten. Zu den Beratungskosten gehören neben dem Honorar auch die Auslagen und Reisekosten des Beraters. Die Vorbereitung der Förderunterlagen nimmt die RUB als Serviceleitung vor.
Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an den maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) sowie dem Standort des Unternehmens.
Fördersätze: 80 % neue Bundesländer (ohne Berlin und ohne Region Leipzig), 60 % Region Lüneburg, sonst 50 %, 90 % Unternehmen in Schwierigkeiten unabhängig von Alter und Standort
Unternehmensart | Bemessungsgrundlage | Fördersatz | maximaler Zuschuss |
Junge Unternehmen nicht länger als 2 Jahre am Markt |
4.000 Euro | 80 % | 3.200 Euro |
60 % | 2.400 Euro | ||
50 % | 2.000 Euro | ||
Bestandsunternehmen ab dem dritten Jahr nach Gründung |
3.000 Euro | 80 % | 2.400 Euro |
60 % | 1.800 Euro | ||
50 % | 1.500 Euro | ||
Unternehmen in Schwierigkeiten | 3.000 Euro | 90 % | 2.700 Euro |
Vorgenannte Angeben dienen zu Ihrer Information und sind ohne Gewähr. Den genauen Wortlaut des Förderprogramms können Sie der Förderdatenbank des Bundeswirtschaftsministeriums entnehmen. Des weiteren können für Sie (alternativ) je nach Bundesland auch länderspezifische höhere Beratungsförderungen möglich sein! Haben Sie Fragen bezüglich der Förderung einer RUB-Beratungsleistung für Ihr Unternehmens, sprechen Sie uns an oder senden Sie uns ein E-Mail.